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Ihrer Hausarztpraxis
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem verständliche Strukturen, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, sowie die Bedienbarkeit von Websites per Tastatur oder Screenreader.
Die Website der Praxis am Eck wurde in den letzten Wochen auf diese Anforderungen hin überprüft und technisch angepasst. Viele Aspekte konnten bereits vollständig umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Verbesserung der Kontrastverhältnisse, die saubere Strukturierung der Inhalte mit korrekt ausgezeichneten Überschriften, die Ergänzung von Alternativtexten sowie die Optimierung der Lesbarkeit auf mobilen Geräten.
Nicht alle Anforderungen lassen sich sofort vollständig erfüllen. In Bereichen wie dem Blog, wo etwa Buttons wie „weiterlesen“ mehrfach vorkommen, stößt die Barrierefreiheit an technische Grenzen. Auch eingebettete Videos, die von Dritten bereitgestellt werden, sind nicht immer untertitelt. In solchen Fällen wurden klare Hinweise ergänzt, um Nutzerinnen und Nutzer transparent über mögliche Einschränkungen zu informieren.
Eine offizielle Barrierefreiheitserklärung ist auf der Website veröffentlicht und im Footer verlinkt. Dort sind alle Maßnahmen sowie bestehende Einschränkungen übersichtlich dokumentiert.
Die Umsetzung des BFSG ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die Praxis am Eck wird auch künftig daran arbeiten, alle Inhalte der Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Denn digitale Zugänglichkeit ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern vor allem ein Zeichen für Inklusion und Respekt.